Category: Nachrichten aus Rüppurr

  • Band 1

     

    Ein Bauernhaus im Rüppurrer Unterdorf

    von Rudolf Rastätter

    Die Geschichte des Bauernhauses im Rüppurrer Unterdorf ist eingebettet in die allgemeine Rüppurrer Ortsgeschichte wie auch in die Landes- und deutsche Geschichte. Indem der Autor Rudolf Rastätter die Geschichte “seiner” Familie seit dem 110. Jahrhundert erforscht, versteht er das Ergebnis durchaus auch als einen persönlich gehaltenen Bericht über das Leben einer bäuerlichen Familie, mit der er sich identifiziert.

    Hrsg. von der Bürgergemeinschaft Rüppurr
    durch Günther Philipp
    Info Verlag Karlsruhe 2004, 56 S.

    Rüppurrer Hefte, Band 1, 56 Seiten, H 24 x B 17 cm, Paperback, zahlreiche Abbildungen

    Leider bereits ausverkauft!

  • Geschichtswerkstatt

    Geschichtsschreibung in Rüppurr: Die Geschichtswerkstatt Rüppurr (GWR)

    Entstehungsgeschichte und Ergebnisse

    Im Jahr 1996 wurde die Geschichtswerkstatt Rüppurr (GWR) ins Leben gerufen. Sie sollte bis 2009 ein umfangreiches Buch zur Geschichte Rüppurrs verfassen und damit an das 900jährige Bestehen der Gemeinde erinnern. Historischen Quellen zufolge war Rüppurr jedoch bereits 1103 gegründet worden. Das bedeutete, das Geschichtsbuch wesentlich früher, also bis zum Jahr 2003, fertig zu stellen. Die „Chronik“ (s.u.) erschien dann auch in diesem Jahr – korrekt zum 900jährigen Bestehen der Gemeinde.

    Die erste und bis 2003 einzige historische Arbeit über Rüppurr hatte 1910 der hiesige evangelische Pfarrer Lebrecht Mayer veröffentlicht und nannte sie richtigerweise und einschränkend “Mitteilungen aus der Geschichte Rüppurrs“.

    Die Arbeit der GWR erfolgte von Beginn an unter fachhistorischer Begleitung vor allem durch das Stadtarchiv Karlsruhe in der Person des Stadthistorikers Dr. Manfred Koch.

    Etwa 15 Hobby- und Fachhistoriker der GWR mit ihrem Sprecher, dem ehemaligen Stadtrat Frithjof Kessel, nahmen 1996/97 ihre intensiven Forschungsarbeiten in Archiven auf: so im Stadtarchiv Karlsruhe/Institut für Stadtgeschichte, im Generallandesarchiv Karlsruhe, in der Badischen Landesbibliothek oder im Archiv der evangelischen Kirchengemeinde Rüppurr. Auch außerhalb Karlsruhes wurden Archive und Forschungsstätten besucht. Archivbestände von Vereinen, Familienchroniken und die Befragung von Zeitzeugen trugen zu wertvollen Ergänzungen bei.

    Ergebnis der mehrjährigen Forschungsarbeiten war der 2003 herausgebrachte Band “900 Jahre Rüppurr. Geschichte eines Karlsruher Stadtteils” (Chronik). Darin wird auf 400 Seiten Rüppurrs Geschichte in Texten, Dokumenten und Bildern aufgezeigt. Was aus Zeitgründen nicht behandelt werden konnte, sollte in eine zu gründende Schriftenreihe aufgenommen werden.

    Diese neue Schriftenreihe mit dem Titel „Rüppurrer Hefte“, herausgegeben von der Bürgergemeinschaft Rüppurr durch Dr. Günther Philipp, erschien 2004 mit dem ersten Band. Ihm folgten bis 2009 weitere Bände (s.u.). Die Reihe wird zunächst bis 2012 fortgesetzt. Sprecher der GWR und Mitherausgeber der „Rüppurrer Hefte“ ist seit 2005 Dr. Günther Philipp. Er war bereits verantwortlicher Redakteur bei der „Chronik“ (s.o.).

     

    Aus den Aktivitäten der Geschichtswerkstatt/ihrer Mitglieder

    • Öffentliche Vorträge zu Einzelthemen
    • Führungen durch Rüppurr, auch für Schülerinnen und Schüler
    • Forschungsreisen “auf den Spuren des Rüppurrer Adelsgeschlechts”
    • Aufsätze und Berichte in der Tagespresse und in den Bürgerblättern für Rüppurr, Weiherfeld und Dammerstock

     

    Publikationen

    • 900 Jahre Rüppurr. Geschichte eines Karlsruher Stadtteils, hrsg. BGR, Info Verlag Karlsruhe 2003, 400 S.
    • Schriftenreihe “Rüppurrer Hefte”
      • Rudolf Rastätter: Ein Bauernhaus in Rüppurrer Unterdorf (= Rüppurrer Hefte Band 1), hrsg. BGR durch Günther Philipp, Info Verlag Karlsruhe 2004, 56 S.
      • Rüppurrer Lebensbilder (= Rüppurrer Hefte Band 2), hrsg. BGR durch Günther Philipp, Info Verlag Karlsruhe 2005, 96 S.
      • Rüppurrer Straßen und Lebensräume (= Rüppurrer Hefte Band 3), hrsg. BGR durch Günther Philipp, Info Verlag Karlsruhe 2006, 128 S.
      • Günther Philipp: Vom Dorf zum Stadtteil. Die Eingemeindung Rüppurrs nach Karlsruhe 1907 (= Rüppurrer Hefte Band 4), hrsg. BGR durch Günther Philipp, Info Verlag Karlsruhe 2007, 96 S.
      • Ute Fahrbach Dreher: Rüppurrs Kirchen und Kapellen (= Rüppurrer Hefte Band 5), hrsg. BGR durch Günther Philipp, Info Verlag Karlsruhe 2008, 112 S.
      • Rüppurrer Lebensbilder II (= Rüppurrer Hefte Band 6), hrsg. BGR durch Günther Philipp, Info Verlag Karlsruhe 2009, 96 S.
      • Rüppurr und seine Industrie (= Rüppurrer Hefte Band 7), hrsg. BGR durch Günther Philipp, Info Verlag Karlsruhe 2011, 80 S.

      • Rüppurr und seine Gastwirtschaften (= Rüppurrer Hefte Band 8), hrsg. BGR durch Günther Philipp, Info Verlag, Karlsruhe 2013, 112 S.

  • Soziale Einrichtungen in Rüppurr

    Kindergärten

    kath. Christkönig Kindergarten
    Art Regelkindergartengruppe
    Alter ab 3 Jahre bis zur Einschulung Gruppe mit in der Regel Schließzeit über Mittag (Vormittagsangebot und mehrere Nachmittage),(6 – 6,5 Std. täglich Mo-Fr)
    Anschrift / Kontakt Göhrenstr. 2
    7611010 Karlsruhe
    Telefon: 0721/ 88 50 88
    kath. Kindergarten Regina
    Art Regelkindergartengruppe
    Alter ab 3 Jahre bis zur Einschulung Gruppe mit in der Regel Schließzeit über Mittag (Vormittagsangebot und mehrere Nachmittage),(6 – 6,5 Std. täglich Mo-Fr)
    Anschrift / Kontakt Marxzellerstr. 32
    7611010 Karlsruhe
    Telefon: 0721/ 88 82 110
    Förderverein Förderverein Kindergarten Regina e. V
    1. Vorsitzende: Ilona Klein
    http://www.fv-kiga-regina.de
    evangelischer Kindergarten
    Art Regelkindergartengruppe
    Alter ab 3 Jahre bis zur Einschulung Gruppe mit in der Regel Schließzeit über Mittag (Vormittagsangebot und mehrere Nachmittage),(6 – 6,5 Std. täglich Mo-Fr)
    Gruppe mit verlängerter zusammenhängender Öffnungszeit vormittags
    Alter ab 3 Jahre bis zur Einschulung (6 bis 6,5 Std. täglich Mo-Fr)
    Anschrift / Kontakt Kraichgaustr. 2
    7611010 Karlsruhe
    Telefon: 0721/ 88 41 15
    evangelischer Kindergarten
    Art Regelkindergartengruppe
    Alter ab 3 Jahre bis zur Einschulung Gruppe mit in der Regel Schließzeit über Mittag (Vormittagsangebot und mehrere Nachmittage),(6 – 6,5 Std. täglich Mo-Fr)
    Anschrift / Kontakt Reinhold-Schneider-Str. 75
    7611010 Karlsruhe
    Telefon: 0721/ 810 02 18
    evangelischer Kindergarten
    Art Regelkindergartengruppe
    Alter ab 3 Jahre bis zur Einschulung Gruppe mit in der Regel Schließzeit über Mittag (Vormittagsangebot und mehrere Nachmittage),(6 – 6,5 Std. täglich Mo-Fr)
    Anschrift / Kontakt Pfauenstraße 62
    7611010 Karlsruhe
    Telefon: 0721/ 88 32 60
    städtischer Kindergarten
    Art Regelkindergartengruppe
    Alter ab 3 Jahre bis zur Einschulung Gruppe mit in der Regel Schließzeit über Mittag (Vormittagsangebot und mehrere Nachmittage),(6 – 6,5 Std. täglich Mo-Fr)
    Mischkindergartengruppe
    Alter ab 3 Jahre bis zur Einschulung Gruppe mit unterschiedlichen Öffnungszeiten, d.h. mit ganztägiger (GT) Regel- oder/und verlängerter (RG od./u. VÖ) Öffnungszeit (6 – 10 Stunden täglich Mo-Fr)
    Ganztagskindergartengruppe
    Alter ab 3 Jahre bis zur Einschulung Gruppe mit ganztägiger ununterbrochener Öffnungszeit und Essensangebot; (7 bis zu 12,5 Std. täglich Mo-Fr)
    Anschrift / Kontakt Blütenweg 28
    7611010 Karlsruhe
    Telefon: 0721/ 88 18 010


     

  • Theo Sand

    Grafik und Malerei

    Um den Karlsruher Maler, Grafiker und Kunstpädagogen Theo Sand *11008 – †110101 hatte sich in den 70er Jahren ein Arbeitskreis zusammengeschlossen, der von diesem Künstler unterrichtet und gefördert wurde. Einige aus der ehemals großen Schar treffen sich noch bis heute regelmäßig zum gemeinsamen Malen oder Zeichnen. Sie verbindet die vergangene Zeit mit Theo Sand und sie nennen sich in dessen Angedenken „Sandhaufen“. Seit dem letzten Jahr arbeitet diese Gruppe in den Räumen des Alten Rathäusles in Rüppurr.

    Die nun hier ausgestellten Arbeiten zeigen ein breites Spektrum von Motiven, Techniken und Stilen – Portrait, Landschaft, Abstraktionen.

    Theo Sand forderte damals von seinen Schülern, sich selbst mit seiner Fantasie  einzubringen, förderte das eigenständige Arbeiten und ermöglichte es vielen, sich weiter zu entwickeln.

  • Gaby Jungk

    22. bis 24.10.2010

    Gaby Jungk – Fundsachen

     

     

    Gaby Jungk zeigt Bilder in verschiedenen Techniken, Abbildungen nach der Natur und abstrahiert.

    Sie ist fasziniert von der Natur mit ihren Formen und Farben, findet dort Motive, die sie in Bildern umsetzt.

     

     

  • Vorstand

    Der Vorstand seit den letzten Neuwahlen im März 2010

    Übersicht Vorstand

  • Satzung

    Satzung der Bürgergemeinschaft Rüppurr e. V.

    -Stand 03/2011-

    § 1

    Der Verein führt den Namen “Bürgergemeinschaft Rüppurr e.V.” . Sein Sitz ist Karlsruhe, sein Wirkungsbereich der Stadtteil Rüppurr. Der Verein wurde 11007 gegründet.

    § 2

    Die Bürgergemeinschaft Rüppurr verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigen wirtschaftliche Zwecke.

    Die Bürgergemeinschaft fördert und unterstützt

    a) die allgemeinen Interessen der Bürgerschaft, insbesondere der Jugend und der älteren Mitbürger/innen, die Erhaltung des typischen Siedlungscharakters unseres Stadtteils, die Pflege des Gemeinschaftsgedankens und die Durchführung kultureller Veranstaltungen,

    b) den Umweltschutz und die Landschaftspflege sowie die Heimatkunde und Denkmalpflege,

    c) die Rüppurrer Vereine in ihren Aufgaben.

    § 3

    Die Bürgergemeinschaft verfolgt keine parteipolitischen und konfessionellen Ziele. Sie vertritt die Interessen des Gemeinwohls.

    § 4

    Der Bürgergemeinschaft Rüppurr können alle natürlichen und juristischen Personen sowie die mit eigenen Rechten ausgestatteten Personenvereinigungen beitreten, die ihren (Wohn-) Sitz oder Wirkungskreis in Rüppurr haben. Über den schriftlich zu stellenden Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Mit dem Beitritt erkennt das Mitglied die Satzung als verbindlich an.

    § 5

    Die Höhe des Mitgliedsbeitrages bestimmt die Mitgliederversammlung. Die Beiträge werden jährlich fällig und sollen auf die Bankkonten des Vereins überwiesen werden. Aus den laufenden und sonstigen Einnahmen werden die Verwaltungskosten, erforderlichen Rücklagen sowie sonstige im Interesse der Bürgergemeinschaft entstehende Ausgaben bestritten.

    Etwaige Gewinne dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins, auch nicht bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

    § 6

    Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt aus der Bürgergemeinschaft kann nur zum Ende des Kalenderjahres erfolgen. Er ist dem Vorstand schriftlich anzuzeigen. Ein Mitglied kann durch den Vorstand ausgeschlossen werden, wenn es gegen die Satzung oder gegen die Interessen der Bürgerschaft verstößt. Unter anderem kann der Vorstand ein Mitglied ausschließen, wenn dieses mit der Beitragszahlung mit mehr als einem Jahr im Rückstand ist. Der Ausschluss ist dem Auszuschließenden schriftlich mitzuteilen. Gegen den Ausschluss steht dem Betroffenen das Recht des Einspruchs zu. Dieser ist beim Vorstand innerhalb einer Frist von einem Monat in Schriftform einzureichen. Über den Einspruch entscheidet der Vorstand.

    § 7

    Die Organe des Vereins sind:

    1. der Vorstand

    2. der erweiterte Vorstand

    3. die Mitgliederversammlung 

    Der Vorstand besteht aus dem/der

    1. Vorsitzenden

    1. stellvertretenden Vorsitzenden

    2. stellvertretenden Vorsitzenden

    Kassierer/in

    stellvertretenden Kassierer/in

    Schriftführer/in

    stellvertretenden Schriftführer/in

    und

    vier bis zwölf Beisitzer(n)/(innen). 

    Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig. Die Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder gefasst.

    Der/die Ehrenvorsitzende(n) und die in Rüppurr wohnenden Stadträtinnen und Stadträte der demokratischen Parteien und Wählervereinigungen, soweit sie der Bürgergemeinschaft als Mitglied beigetreten sind, werden zu den Vorstandssitzungen eingeladen.

    § 8

    Der Vorstand und zwei Kassenprüfer/innen werden für die Dauer von zwei Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung. Wiederwahl ist zulässig.

    § 10

    Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins. Zur Durchführung der Aufgaben der Bürgergemeinschaft bildet der Vorstand aus seinen Mitgliedern Arbeitsausschüsse, welche dem Vorsitzenden beratend zur Seite stehen.

    Der Vorsitzende kann den Vollzug der im Vorstand gefassten Beschlüsse einem Arbeitsausschuss übertragen. Er kann außerdem Sachverständige, welche nicht dem Vorstand angehören, in einen Arbeitsausschuss zur beratenden Mit- wirkung berufen.

    § 10

    Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden/die Vorsitzende und die Stellvertreter/innen vertreten. Jede dieser Personen ist einzeln vertretungsberechtigt.

    § 11

    Der erweiterte Vorstand besteht aus dem Vorstand (§ 7), dem/der Ehrenvorsitzende(n), den in Rüppurr wohnenden Stadträtinnen und Stadträten der demokratischen Parteien und Wählervereinigungen, soweit sie der Bürgergemeinschaft als Mitglied angehören und je einem Vertreter der beigetretenen Rüppurrer Vereine und staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften. Er berät und unterstützt den Vorstand in allen Angelegenheiten, die der Verwirklichung ihrer Vereinszwecke dienlich sind.

    Die Beschlüsse des erweiterten Vorstandes sind dem Vorstand zur Entscheidung vorzulegen und bei abweichender Entscheidung Dritten gegenüber zu erwähnen (interne Verpflichtung).

    § 12

    Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Sie wir d von dem/der Vorsitzenden durch Aushang an der Anschlagtafel der Bürgergemeinschaft Rüppurr (sog. “Bürgervitrine” auf der Verkehrsinsel der Kreuzung Herrenalber Straße/Tulpenstraße/Arndtstraße) oder einfachen Brief mit einer Frist von mindestens zwei Wochen einberufen. Anträge auf Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung müssen mindestens eine Woche vorher bei dem/der Vorsitzenden eingehen.

    Die erste Mitgliederversammlung innerhalb des Geschäftsjahres nimmt den Geschäftsbericht des Vorstandes über das abgelaufene Geschäftsjahr entgegen, erteilt Entlastung für die Geschäftsführung und behandelt die eingegangenen Anträge der Mitglieder. Sie soll im 1. Quartal des Jahres stattfinden.

    Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit. Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung wird eine Niederschrift gefertigt, die von dem/der Vorsitzenden, bei dessen/deren Verhinderung von einem/einer Stellvertreter/in und dem/der Schriftführer/in unterzeichnet wird.

    Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn dies 10 % der Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangen.

    § 13

    Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Jahresrechnung ist durch die beiden Kassenprüfer/innen bis spätestens 1. Februar des neuen Geschäftsjahres zu prüfen. Sie beantragen die Entlastung durch die Mitgliederversammlung.

    § 14 

    Für eine Änderung dieser Satzung ist die Zustimmung von ¾ der anwesenden Mitglieder erforderlich.

    Für die Auflösung des Vereins ist die Zustimmung von ¾ in der zu diesem Zweck einzuberufenden Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Dabei müssen mindestens 20 % der eingetragenen Mitglieder anwesend sein. Erscheinen in dieser Versammlung weniger als 20 % der eingetragenen Mitglieder, so ist nach einem Monat eine neue außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, bei der dann ¾ der anwesenden Mitglieder über die Auflösung entscheiden.

    Im Anschluss an den Auflösungsbeschluss bestellt die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit einen Liquidator. Dieser beendet die bestehenden Verträge, zieht etwaige Forderungen ein, verkauft das Sachvermögen und begleicht die Verbindlichkeiten. Das danach verbleibende Vereinsvermögen hat der Liquidator der Stadt Karlsruhe für gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO zur Verfügung zu stellen.

    Beim Wegfall des bisherigen Vereinszwecks hat der amtierende 1. Vorsitzende das Vereinsvermögen in entsprechender Anwendung von Abs. 3 S. 2 und 3 zu liquidieren und der Stadt Karlsruhe zu übertragen. Über die zur Fortsetzung des Vereins notwendigen Beiträge beschließt die Mitgliederversammlung im Anschluss an den Beschluss, durch den der Vereinszweck geändert wird (Abs. 1), mit einfacher Mehrheit.

    Karlsruhe, 30. März 2011

    Der Vorstand

  • Mitgliedschaft

    Mitgliedschaft

    Eintrittsformular

    Möchten Sie die Arbeit der BG Rüppurr unterstützen, dann werden Sie doch Mitglied!

    Wir erheben folgende Mitgliedsbeiträge:

      Jahresbeitrag
    Einzelmitglied 9 Euro
    Familien einschließlich minderjähriger Kinder 12 Euro

     

    Bitte verwenden Sie unseren Mitgliedsantrag als PDF-Dokument. Diesen können Sie uns ausgefüllt  an BÜRGERGEMEINSCHAFT RÜPPURR E. V., Langestraße 69, 76199 Karlsruhe zusenden.

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    Vielen Dank!

     

    Fragen zur Mitgliedschaft?

    Sie möchten gerne der Bürgergemeinschaft beitreten und haben Fragen noch offene Fragen? Oder sind Sie bereits Mitglied und haben Fragen zu Ihrer Mitgliedschaft? Unter mitgliederservice@rueppurr.de helfen wir Ihnen gerne weiter.

     

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